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Taschenlampe für die Jagd: auf was sollte ich achten?

Eine Taschenlampe ist eines der wichtigsten Utensilien auf der Jagd. Demnach sollten Sie beim Kauf einer Taschenlampe folgendes beachten:

  • Robuste Konstruktion der Taschenlampe, um auch den rauen Einsatz auf der Jagd zu überstehen.
  • Eine hohe Lichtleistung der Taschenlampe, um das Gelände gut auszuleuchten und dies auch auf weitere Entfernungen. Die Lichtleistung wird in Lumen angegeben. 
  • Die Verwendung eines 18650 LiIon Akku ist von Vorteil. Solche Akkus haben eine hohe Laufleistung und sind günstig in der Anschaffung.
  • Auch ein Ladegerät hierfür ist sehr erschwinglich.
  • Kompakte Maße einer Taschenlampe sind immer von Vorteil.
  • Ebenso ein geringes Gewicht.
  • Eine Fokussierung ist des Weiteren ein äußerst hilfreiches Feature. Dabei kann der Lichtkegel an die entsprechende Situation angepasst werden. 

Taschenlampe oder Kopflampe? 

Die Kopflampe ist eine äußerst flexible Lösung für die Jagd. Hierdurch bleiben die Hände frei und so kann man problemlos auf und abbaumen oder hat die Hände beim Aufbrechen frei. Ebenso wandert der Lichtkegel immer genau in Blickrichtung des Anwenders. So hat man den Lichtkegel immer genau dort, wo man ihn braucht. 
Kopflampen sind aufgrund Ihrer Größe in den meisten Fällen nicht so lichtstark wie die gewöhnliche Taschenlampe. Die Stärke der Taschenlampe liegt also in der wesentlich höheren Lichtausbeute. 
Falls Sie also eine maximale Lichtausbeute anstreben, sollten Sie zur klassischen Taschenlampe greifen. Ist Ihnen Freiraum und Flexibilität am wichtigsten, ist die Kopflampe ein hervorragender Begleiter. 

Was ist bei der Jagd nicht erlaubt in Bezug auf Taschenlampen?

Es besteht die Möglichkeit, Schwarzwild mit einem Rotlichtfilter, welcher auf die Taschenlampe aufgesetzt wird zu beleuchten und zu erlegen. Rotes Licht bietet hier die besten Voraussetzungen, da es vom Schwarzwild am wenigsten wahrgenommen wird. Bei der jagdlichen Verwendung müssen Sie zwingend folgendes beachten. 
So steht im Bundesjagdgesetz §19 Absatz 1 Nummer 5 Buchstabe a: Verboten sind künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles, Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind.
Das bedeutet im Klartext, dass eine Verbindung der Taschenlampe mit der Waffe oder dem Zielfernrohr nicht erlaubt ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen, welche die Bundesländer bestimmen. Vor dem Hintergrund der drohenden Afrikanischen Schweinepest erließ zum Beispiel die Obere Jagdbehörde in Rheinland-Pfalz den Einsatz von Taschenlampen bei der Jagd auf Schwarzwild. Hier ist jedoch zwingend zu beachten, dass die Lampe nicht fest mit der Waffe bzw. dem Zielfernrohr verbunden ist. In der Praxis bedeutet dies, dass die Lampe zum Beispiel an der Kanzelbrüstung befestigt wird, um ein Stück mit in der Regel roten Licht zu beleuchten. Bitte informieren Sie sich vor der Nutzung über die geltenden Regeln in Ihrem Bundesland, da es auch immer wieder zu Änderungen in der Gesetzeslage kommen kann.